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Fahnenordnung: Gemeinde Untergruppenbach

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in der Gemeinde Untergruppenbach.

Hauptbereich

Fahnenordnung der Feuerwehr Untergruppenbach

§  1 Fahnen der Feuerwehr

  1. Schon seit alters her führen Feuerwehren eigene Fahnen mit dem Symbol der Feuerwehr.
     
  2. Die Fahne der Feuerwehr sollte entrollt im Feuerwehrhaus oder Rathaus, in einem Fahnenständer oder Fahnenschrank, aufbewahrt werden.
     
  3. Als Zubehör gehören zur Fahne ein Ledertragbandelier, ein Trauerflor und ein Nässeschutzüberzug.
     
  4. Fahnenbänder und Fahnennägel zur Erinnerung an bedeutungsvolle Ereignisse in der Geschichte einer Feuerwehr werden am Bänderring oder am Fahnenstock befestigt.

§ 2 Mitführen der Fahne

  1. Die Feuerwehr kann ihre Fahnen bei besonderen und feierlichen Anlässen mitführen. Diese sind zum Beispiel
     
    1. bei der Jahreshauptversammlung,
    2. bei Trauerfeiern,
    3. bei Mitmärschen und Festumzüge,
    4. bei der Stellung einer Ehrenformation
       
  2. Bei Dunkelheit kann die Fahne mitgeführt werden, wenn es der Anlass erfordert.
     
  3. Das Fahnenkommando nimmt an Veranstaltungen nur mit Abstimmung des Wehrführers oder dessen Stellvertreter teil.

§ 3 Führen der Fahnen

  1. Fahnen werden vom Fahnenkommando geführt. Das Fahnenkommando besteht aus einem Fahnenträger und zwei Fahnenbegleitern.
     
  2. Das Fahnenkommando marschiert im Marschblock ca. 4 Schritte vor dem Block der Kameraden. Der Einheitsführer geht vorne außen links oder rechts , je nach dem wo die Ehrentribüne steht.
     
  3. Im „Rührt Euch“  steht die Fahne mit dem Fahnenschuh neben der rechten Fußspitze des Trägers. Der Fahnenstock lehnt an der rechten Schulter. Die rechte Hand umfasst den Fahnenstock in Schulterhöhe   
               
  4. Auf das Kommando „Fahne auf“ wird die Fahne aufgenommen. Dabei wird der Fahnenstock in den Bandelierschuh gesteckt und senkrecht an die Schulter genommen. Die linke Hand umfasst den Fahnenstock in Höhe der rechten Schulter, die rechte Hand den Bandelierschuh so, dass die Finger auf ihm liegen.
     
  5. Die Fahne wird aufgenommen getragen
     
    1. beim Abholen und Zurückbringen
    2. beim Vorbeimarsch
    3. beim Abschreiten der Front
    4. bei sonstigen feierlichen Anlässen
       
  6. Die Fahne wird auf das Kommando „Fahne ab“ abgenommen. Der Fahnenschuh steht wieder neben der rechten Fußspitze.
     
  7. Das Senken erfolgt aus der Haltung der aufgenommenen Fahne heraus. Das Fahnentuch muss fast den Erdboden berühren. Dabei stellt der Fahnenträger den linken Fuß einen haben Schritt halb links vor. Beim Aufnehmen wird der Fuß zurückgenommen.
     
  8. Die Fahne wird gesenkt bei:
     
    1. bei Verpflichtungen zum Ablegen des feierlichen Gelöbnisses,
    2. beim Senken eines Sarges in die Gruft,
    3. bei Kranzniederlegungen,
    4. beim Spielen des Liedes „Ich hatt’ einen Kameraden“

§ 4 Anzugsordnung

  1. Das Fahnenkommando trägt grundsätzlich Dienstuniform im sauberen und ordnungsgemäßen Zustand.
     
  2. Das Tragen der Fahne in anderen Anzugsarten, wie Schutzbekleidung ist nicht gestattet.
     
  3. Das Fahnenkommando trägt des Weiteren, Feuerwehrschutzstiefel und den weißen Feuerwehrschutzhelm.
     
  4. Zusätzlich werden weißes Koppelzeug mit Schulterriemen und weiße Stulpenhandschuhe getragen.
     
  5. Das Fahnenkommando trägt an der Dienstuniform die persönlichen Ehrungen und Auszeichnungen. Ausnahme sind Trauerfeiern und Beerdigungen.
     
  6. Der Wehrführer, dessen Stellvertreter oder der Rang höchste anwesende Feuerwehrmann trägt die Verantwortung für das Fahnenkommando.

§ 5 Trauerfeiern und Beerdigungen

  1. Bei der Trauerfeier in der Aussegnungshalle steht das Fahnenkommando wenn möglich auf der rechten oder linken Seite des Sarges.
     
  2. Beim Trauerzug marschiert das Fahnenkommando hinter dem Ehrenzugführer. Danach der Ehrenzug, Kranzträger.
     
  3. Das Fahnenkommando nimmt wenn möglich am Kopfende des Grabes Aufstellung.

§ 6 Anbringen der Fahne am Feuerwehrfahrzeugen

  1. Die Fahne soll auf Kraftfahrzeugen nur dann mitgeführt werden, wenn die Feuerwehrfahrzeuge an einem Vorbeimarsch teilnehmen, an dem nicht auch marschierende Feuerwehren teilnehmen.
     
  2. Die Fahne wird am ersten Fahrzeug der Feuerwehreinheit von rechts außen in einer besonderen Haltevorrichtung angebracht. Der Fahnenträger sitzt auf dem rechten vorderen Sitz, die Fahnenbegleiter auf dem Rücksitzen.

§ 7 Fahnengruppe der Feuerwehr Untergruppenbach

  1. Um einen vorbildlichen und reibungslosen Auftritt der Fahne in der Öffentlichkeit zu gewährleisten, ist eine Fahnengruppe zu bilden und zu unterhalten.
     
  2. Die Fahnengruppe besteht aus neun gleichberechtigten Mitgliedern der Feuerwehr Untergruppenbach. Ein Fahnenverantwortlicher sowie dessen Stellvertreter sind aus dieser Gruppe zu bestimmen.
     
  3. Die Mitglieder der Fahnengruppe setzen sich wie folgt zusammen:
               
                a.  Drei Fahnenträger Löschzug Untergruppenbach.
                b.  Drei Fahnenträger Löschzug Heinriet.
                c.  Drei Fahnenträger Löschgruppe Donnbronn.
     
  4. Für den ordnungsgemäßen Umgang mit der Fahne beim Abholen, Zurückbringen und bei öffentlichen Auftritten sind die Fahnenträger verantwortlich.

Quellen: DFV, KFV Rügen und Leitbild des KFV Heilbronn
Zusammengefasst und bearbeitet von: Andy Berkoscha (2013)

Diese Fahnenordnung wurde am 08.02.2013 durch den Gesamtausschuss der Freiwilligen Feuerwehr Untergruppenbach beschlossen und tritt zum 01.03.2013 in Kraft.

Gez. Kdt. Timo Hägele, 12.02.2013

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