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Rettungsgasse rettet Leben

Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 03.07.2019

Der Gesetzestext des Paraphen 11 Absatz 2 lautet:

"Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.“

Einsatzkräfte können sich über diese Klarstellung freuen, da sie den Einsatz erleichtert. Sie sollten aber auch als Privatpersonen Vorbild sein und diese Regelung beachten!

Bereits bei stockendem Verkehr muss die Bildung einer Rettungsgasse angestrebt und offen gehalten werden. Wenn die Fahrzeuge bereits dicht auf dicht stehen, wie es in einem Stau meist der Fall ist, ist es nicht mehr möglich, den Einsatzfahrzeugen rechtzeitig Platz zu schaffen.

Der Standstreifen ist nicht für Einsatzfahrzeuge geeignet, da er nicht überall durchgehend ausgebaut ist und zudem können Pannenfahrzeuge den Weg versperren. Machen Sie daher bei mehrspurigen Fahrbahnen rechtzeitig die sogenannte Rettungsgasse frei. Sie ist für Fahrzeuge mit Blaulicht gedacht, die schnellstmöglich zum Unfallort vordringen müssen. Im Ernstfall rettet diese Gasse Leben. Sorgen Sie so für die freie Fahrt der Einsatzkräfte. Jeder Autofahrer sollte daran denken, dass im Notfall keine Zeit verloren werden darf.

Denken Sie daran: Bei einem Stau auf mehrspurigen Straßen sind alle Autofahrer verpflichtet, die "Rettungsgasse" freizumachen.

Befahren werden darf die Rettungsgasse ausschließlich von Rettungs- und Hilfsfahrzeugen. Dazu zählen: Rettungsdienst, Feuerwehr, Polizei, Krankenwagen, Abschlepp- und Pannendienstfahrzeuge.

Die Rettungsgasse auf Autobahnen:Fahren Sie auf dem linken Fahrstreifen, so weichen Sie nach links aus. Sind Sie auf dem mittleren oder rechten Fahrstreifen unterwegs, so fahren Sie nach rechts. Auf vierspurigen Autobahnen in Deutschland ist die Rettungsgasse in der Mitte zu bilden.

Die Rettungsgasse auf Autobahnen:Fahren Sie auf dem linken Fahrstreifen, so weichen Sie nach links aus. Sind Sie auf dem mittleren oder rechten Fahrstreifen unterwegs, so fahren Sie nach rechts. Auf vierspurigen Autobahnen in Deutschland ist die Rettungsgasse in der Mitte zu bilden.

Wenn Sie Fahrzeuge mit Sondersignalen hören oder sehen:

  • verringern Sie die Geschwindigkeit
  • halten Sie im Zweifelsfall an 
  • richten Sie Ihr Fahrzeug möglichst parallel zur Fahrtrichtung aus, damit das Heck Ihres Fahrzeugs nicht in die Rettungsgasse hineinragt
  • halten Sie ausreichend Abstand zu Ihrem Vordermann
  • halten Sie die Rettungsgasse offen! Oftmals folgen weitere Rettungs- und Einsatzfahrzeuge

So verhalten Sie sich richtig:

  • Rettungsgasse bereits bei beginnender Staubildung und stockendem Verkehr bilden. Steht der Verkehr, ist es manchmal nicht mehr möglich, zu rangieren.
  • Die Rettungsgasse muss immer gebildet werden! Nicht nur bei einem Unfall.
  • Die Rettungsgasse wird bei einer zweispurigen Autobahn in der Mitte gebildet, d.h. die Fahrzeuge links fahren an den äußeren linken Rand und die Fahrzeuge rechts an den Rand des rechten Fahrstreifens.
    Bei einer drei- oder sogar vierspurigen Autobahn wird die Rettungsgasse immer zwischen der linken und den mittleren Fahrbahnen gebildet.
  • Der Seitenstreifen darf für die Bildung einer ausreichend großen Rettungsgasse mit benutzt werden. Denken Sie immer daran, dass auch sehr große Einsatzfahrzeuge die Rettungsgasse durchfahren müssen.
  • Bei Bildung der Rettungsgasse unbedingt darauf achten, dass das Fahrzeug gerade stehtund die Durchfahrt der Einsatzfahrzeuge nicht behindert wird.
    Halten Sie eine Fahrzeuglänge Abstand zum Vordermann, um noch rangieren zu können.
  • Schalten Sie den Verkehrsfunk und das Navigationsgerät ein und beachten Sie die Durchsagen!
  • LKW sollten nur die rechte Spur befahren und nicht überholen.
  • Auch an einer roten Ampel sollte zudem in den Kreuzungsbereich ausgewichen werden, auch wenn dabei die Haltelinie überfahren werden muss. Mögliche Rotlichtverstöße werden bei solchen Situationen nach einer Prüfung durch die Bußgeldstelle nicht geahndet.
  • Allen anderen Kraftfahrern ist die Durchfahrt untersagt. Die Durchfahrt durch die Rettungsgasse durch „Anhängen an ein Fahrzeug mit Sonderrechten" ist verboten.

Wichtig: Wenn das erste Rettungsfahrzeug vorbeigefahren ist, die Rettungsgasse nicht wieder schließen! Es können noch weitere Rettungsfahrzeuge folgen – auch nach einiger Zeit noch. Die Rettungsgasse so lange offen halten, bis der Verkehr wieder rollt!

Welche Strafen drohen?
Autofahrer, die jedoch künftig Rettungskräfte blockieren, müssen mit härteren Strafen rechnen. Wer keine Rettungsgasse bildet, den erwartet ein Bußgeld von bis zu 200 Euro. Kommt es zu einer weiteren Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung, kann es noch bis zu 120 Euro teurer werden. Zudem droht dem Autofahrer ein einmonatiges Fahrverbot.

Ganz anders ist die Situation in Österreich. Nach einer großen Aufklärungskampagne im TV und Internet für das Einhalten der Rettungsgasse werden nun „für die Behinderung von Einsatzfahrzeugen oder widerrechtliches Befahren der Rettungsgasse“ Strafen von bis zu 2.180 Euro fällig!

Bitte denken Sie daran, auch Ihr Leben könnte einmal davon abhängen, wie schnell andere Verkehrsteilnehmer Platz für Rettungskräfte schaffen!

Von Innenministerium Baden-Württemberg
Quelle: im.baden-wuerttemberg.de

Von Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg
Quelle: www.fwvbw.de

Von ADAC
Quelle: www.adac.de