Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
FFW Untergruppenbach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen

Aktuelles: Gemeinde Untergruppenbach

Seitenbereiche

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Herzlich Willkommen
in der Gemeinde Untergruppenbach.

Hauptbereich

Falschparker behindern Rettungskräfte

Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 03.07.2019

Was im normalen Straßenverkehr schon ärgerlich ist, behindert im Notfall Feuerwehr oder Rettungsdienste.

Wenn die Frauen und Männer der Feuerwehr zu einem Einsatz alarmiert werden muss es schnell gehen. Leider kommt es immer wieder vor, dass Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge auf ihrer Anfahrt zum Einsatz durch parkende Fahrzeuge behindert werden. Dadurch geht wertvolle Zeit für die Rettung von Menschenleben verloren.

Die Fahrzeuge der Feuerwehr sind meist größer als andere Fahrzeuge. Die Größe und der Aufbau der Feuerwehrfahrzeuge haben Auswirkungen auf die Wendigkeit eines solchen Fahrzeugs im Straßenverkehr. Deshalb ist die Feuerwehr auf die Rücksicht anderer Verkehrsteilnehmer angewiesen. Speziell in Wohngebieten behindern jedoch parkende Fahrzeuge oft die Zufahrt.

In diesem Zusammenhang bittet Ihre Feuerwehr darum:

  • Halten Sie gekennzeichnete Freiflächen und Fahrwege für die Einsatzfahrzeuge immer frei.
  • Parken Sie nicht an Kreuzungen und Einmündungen.
  • Ihr Auto muss so geparkt werden, dass jederzeit Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr freie Durchfahrt haben.
  • Damit die Fahrzeugtüren geöffnet und die Fahrzeugbeladung entnommen werden kann, ist eine Mindestdurchfahrtsbreite von drei Metern nötig.
  • Blockieren Sie keine mit dem Zusatzschild „Feuerwehrzufahrt“ gekennzeichneten Zufahrtswege und Stellflächen. Entsprechend gekennzeichnete Rettungswege müssen immer freigehalten werden.
  • Halten Sie Hydranten auf den Straßen und Gehwegen frei. Unterflurhydranten erkennt man an den ovalen Schachtdeckeln mit der Aufschrift „Hydrant“. Parkt ein Auto auf diesen, kann die Feuerwehr kein Löschwasser entnehmen und muss den nächsten Hydranten suchen – das kostet viel Zeit.

Von Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg
Quelle: www.fwvbw.de