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Aktuelles: Gemeinde Untergruppenbach

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Blaulicht was nun

Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 03.07.2019

Die Grundregeln

Wie verhält man sich jetzt richtig? Was muß man beachten? Was sollte man nicht tun?
Der häufigste Fehler ist das unvermittelte Abbremsen mitten auf der Straße. So riskieren Sie nicht nur einen Unfall, sondern erreichen das Gegenteil vom Gewünschten. Sie behindern dadurch das Einsatzfahrzeug! Ebenso falsch ist es unüberlegt rechts ranzufahren, z.B. in eine Seitenstraße oder Ausfahrt - vielleicht will das Einsatzfahrzeug genau da hin!

Die Grundregeln, wenn Ihnen Einsatzfahrzeuge mit Sondersignal begegnen

  • Ruhig bleiben!
  • Stellen Sie fest, woher das Sondersignal kommt (schalten Sie dazu ggf. Ihr Radio aus)
  • Versuchen Sie vorauszuahnen, wohin das Einsatzfahrzeug fährt (achten Sie dazu z.B. auf die Blinker)
  • Fahren Sie am besten rechts an den Fahrbahnrand und signalisieren Sie dies mit dem Blinker
  • Warten Sie etwas, denn meist folgen weitere Fahrzeuge, insbesondere bei Rettungsdienst und Feuerwehr
  • Beachten Sie den Gegenverkehr, denn es muss noch genügend Platz für "schwere" Fahrzeuge sein

Auf baulich getrennten Straßen, mit mehr als 2 Fahrstreifen pro Fahrtrichtung, gilt es außerdem eine Rettungsgasse zwischen dem linken und mittleren Fahrstreifen zu bilden.

Mögliche Situationen in denen Ihnen Einsatzfahrzeuge begegnen können.

Bitte Grafik einfügen

Warum sollte man sich daran halten? Was darf die Feuerwehr / Polizei?Begegnet man im Straßenverkehr einem Fahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn, dann ist ein Notfall nicht weit. Wer diese Sondersignale einsetzen darf und wie sich andere Verkehrsteilnehmer verhalten sollten, ist im Paragraph 38 StVO geregelt. Das sogenannte Wegerecht wird von Feuerwehr, Polizei sowie Rettungs- und Hilfsdiensten nur in Anspruch genommen, wenn höchste Eile geboten ist.

Der § 38 StVO ist da

  • um Menschenleben zu retten
  • um schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden
  • um eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden
  • um flüchtige Personen zu verfolgen
  • um bedeutsame Sachwerte zu erhalten

Blaulicht und Martinshorn gemeinsam gewähren einem Einsatzwagen das Wegerecht, d. h. andere Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen!

Warum muß auch nachts das Martinshorn sein? Es schlafen doch alle!

Die meisten Feuerwehrleute verstehen zwar solche Reaktionen, sind aber gesetzlich dazu verpflichtet, das Martinshorn und Blaulicht einzuschalten. Der Gesetzgeber schreibt vor Blaulicht und Martinshorn zu benutzen und zwar von Fahrtanfang bis Fahrtende (§38 StvO). Nur mit eingeschaltetem Martinshorn und Blaulicht darf die Feuerwehr Sonder- und Wegerechte in Anspruch nehmen. Nur so haben die Verkehrsteilnehmer die Möglichkeit auf die "Gefahr" zu reagieren und unfallfrei den Weg freizumachen – und zwar am Tag und in der Nacht!

Von ADAC
Quelle: www.adac.de